Steuerbefreiung «Gemäss Beschluss der Steuerverwaltung Basel-Stadt vom 30. März 2005 ist für die Stiftung die Steuerbefreiung sowohl für kantonale Steuern wie auch die direkte Bundessteuer anerkannt. Spenden an die Stiftung erfüllen somit grundsätzlich die Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit. Ein Abzug bei der direkten Bundessteuer ist nach oben auf maximal 20% vom Reineinkomen pro Steuerjahr begrenzt. Eine Begrenzung der Höhe der Abzugsfähigkeit betreffend kantonale Steuern ist je nach Kanton unterschiedlich geregelt.»